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Aktuelles
01.07.2019
Neue Verordnung des WBF über die Pflichtlagerhaltung von Arzneimitteln per 1. Juli 2019 in Kraft getreten
Infolge der Revision des Landesversorgungsgesetzes (LVG) und der dazugehörigen Ausführungsverordnungen (Verordnung über die wirtschaftliche Landesversorgung und Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Arzneimitteln), wurden die bisherigen Weisungen des WBF und die Richtlinien des BWL durch eine neue Verordnung des WBF über die Pflichtlagerhaltung von Arzneimitteln abgelöst. Die neue Verordnung wurde durch den Bundesrat auf den 1. Juli 2019 in Kraft gesetzt.
Aufgrund der angepassten und neuen Rechtsgrundlagen, wird auch das Reglement der Helvecura Genossenschaft zu überarbeiten sein. Die bisherigen Weisungen des WBF und die Richtlinien des BWL haben, im Sinne einer Übergangsregelung, so lange Gültigkeit, bis die Helvecura das revidierte Reglement in Kraft setzen kann.
11.05.2017
Neues Landesversorgungsgesetz ab dem 1. Juni 2017 in Kraft
Nachdem der National- und Ständerat in der Sommersession 2016 das total revidierte Landesversorgungsgesetz (LVG) gutgeheissen haben, setzt der Bundesrat das Landesversorgungsgesetz und die dazugehörigen Verordnungen auf den 1. Juni 2017 in Kraft.
01.07.2016
Pflichtlagerhaltung von Impfstoffen / Verordnungsänderung und neue Weisungen
Am 25. Mai 2016 hat Bundesrat Johann Schneider-Ammann die Änderung der Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Arzneimitteln sowie die entsprechenden Anpassungen in den Weisungen des WBF zuhanden der Helvecura genehmigt. Die Verordnung tritt per 1. Oktober 2016 in Kraft.
Ausgewählte Impfstoffe sind neu der Pflichtlagerhaltung unterstellt. Der Anhang der Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Arzneimitteln wurde mit den entsprechenden Impfstoffen ergänzt. Der Umfang der Lagerhaltung an Impfstoffen hat gesamthaft einem durchschnittlichen Normalverbrauch von 4 Monaten zu entsprechen. Die Pflichtlager sind in Form von dosierten Handelsformen an Lager zu legen.
01.02.2016
Neues Reglement
Die verschiedenen Änderungen und Anpassungen in den Rechtsgrundlagen zur Pflichtlagerhaltung (Pflichtlagerhaltungsverordnung, Weisung WBF an die Helvecura und Richtlinien BWL an die Helvecura) haben auch gewisse Anpassungen im Reglement der Helvecura notwendig gemacht. Das überarbeitete Reglement der Helvecura wurde von der Verwaltung am 9. Dezember 2015 und vom Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung BWL am 15. Januar 2016 genehmigt und tritt auf den 1. Februar 2016 in Kraft.
12.06.2015
Aufhebung der Melde- und Beitragspflicht auf der Stufe Arzneimittelwirkstoffe
Per Beschluss der Verwaltung der Helvecura wird ab dem 1. Juli 2015 die Melde- und Beitragspflicht für alle Arzneimittelwirkstoffe aufgehoben. Mit dieser Änderung sollen zukünftig nicht zwingende Geldflüsse vermieden und die Abrechnungssystematik vereinfacht werden. Somit sind ab dem 1. Juli 2015 nur noch dosierte Arzneimittel, die im Zollinland erstmals in Verkehr gebracht werden, der Melde- und Garantiefondsbeitragspflicht unterstellt.
21.05.2015
Neue Festlegung Garantiefondsbeiträge
Ab dem 1. Juli 2015 werden die Garantiefondsbeiträge der Humanmedizin aufgrund eines Entscheides der Verwaltung neu auf der Basis der Fabrikabgabepreise berechnet. Durch diese Umstellung soll dem Verursacherprinzip noch besser Rechnung getragen werden. Die Beitragssätze betragen für Antiinfektiva 0.75% (gültig bis 31.12.2016), für starke Analgetika und Opiate 1.30% (gültig bis 31.12.2015) und für Virostatika 2.20% (gültig bis 31.12.2016). In Anbetracht der noch fehlenden Erfahrung mit dieser Beitragsberechnung wurden die neuen Beitragssätze bewusst zeitlich limitiert. Für den Bereich Veterinärmedizin bleibt das bisherige Beitragssystem (Basissatz pro Kilogramm Wirkstoff) bestehen.